Landgericht Darmstadt, Beschluss vom 16.12.2024, AZ 19 O 98/22

Ausgabe: 10-12/2024Baurecht

Wer über neun Jahre hinweg ein Baugerüst am Haus stehen hat und jährlich unbeanstandet Abschlagsrechnungen begleicht, die die Gerüstfläche ausweisen, kann nicht nach Abbau des Gerüsts im Abrechnungsprozess einwenden, die Gerüstfläche habe nicht zugetroffen. Ein solcher Einwand verstößt gegen Treu und Glauben.

Weitere Informationen: https://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/bshe/d…