BGH, Beschluss vom 28.01.2019, AZ V ZR 302/17

Ausgabe: 1-3/2019Immobilienrecht/Nachbarrecht

Ein Grundstückseigentümer, der nach § 14 Abs. 1 Satz 2 u. Abs. 2 NachbG HE einen Anspruch auf Mitwirkung an der Errichtung der ortsüblichen Ein-friedung auf der Grenze hat, kann von dem Grundstücksnachbarn die Be-seitigung einer bereits vorhandenen Einfriedung verlangen, wenn und so-weit dies zur Erfüllung seines gesetzlichen Einfriedungsanspruchs erforderlich ist.

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