VBMI - Verband deutscher Anwälte für Bau-, Miet- und Immobilienrecht e.V.
Walkerdamm 124103, Kiel
Telefon: (0431) 974 3050
Fax: (0431) 974 3055
E-Mail: info@vbmi-anwaltsverband.de
Web: https://www.vbmi-anwaltsverband.de
Presseerklärungen
-
Zur Wirksamkeit einer Klausel zur automatischen Verlängerung eines Makler-Alleinauftrags
BGH, Beschluss vom 28.05.2020, AZ I ZR 40/19 Ausgabe: 4-6/2020Immobilienrecht/Nachbarrecht Der unter anderem für das Maklerrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass einem Immobilienmakler in Allgemeinen Geschäftsbedingungen grundsätzlich […]
-
BGB § 241 Abs. 1, § 280 Abs. 1;VVG § 95 Abs. 1
BGH, Beschluss vom 18.05.2020, AZ V ZR 61/19 Ausgabe: 4-6/2020Immobilienrecht/Nachbarrecht a)Der Verkäufer eines bebauten Grundstücks muss den Käufer grundsätzlich nicht ungefragt darüber unterrichten, dass im Zeitpunkt des Vertragsschlusses keine Gebäudeversicherung […]
-
BGB § 241 Abs. 1, § 280 Abs. 1;VVG § 95 Abs. 1
BGH, Beschluss vom 18.05.2020, AZ V ZR 61/19 Ausgabe: 4-6/2020Immobilienrecht/Nachbarrecht a)Der Verkäufer eines bebauten Grundstücks muss den Käufer grundsätzlich nicht ungefragt darüber unterrichten, dass im Zeitpunkt des Vertragsschlusses keine Gebäudeversicherung […]
-
WEG § 26 Abs. 1
BGH, Beschluss vom 18.05.2020, AZ V ZR 110/19 Ausgabe: 4-6/2020Miet- und WEG-RECHT Bei der Neubestellung eines Verwalters ist es regelmäßig geboten, den Wohnungseigentümern die Angebote der Bewerber oder jedenfalls deren […]
-
-
-
-
-
-