BGH, Beschluss vom 21.02.2019, AZ V ZR 68/17
Ausgabe: 1-3/2019Immobilienrecht/Nachbarrecht
Es ist mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unvereinbar, einem Subventionsempfänger (hier: Grundstückskäufer) Bindungen aufzuerlegen, die er ohne zeitliche Begrenzung und damit auch einhalten muss, nachdem die mit der Subvention (hier: Preisnachlass) verbundenen Vorteile aufgebraucht sind.
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