BGH, Beschluss vom 08.12.2020, AZ V ZR300/18
Ausgabe: 10-12/2020Miet- und WEG-RECHT
Die Nichtvorlage des Mietvertrags ist kein wichtiger Grund zur Verweigerung der nach einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer erforderlichen Zustimmung zur Vermietung (und zur Veräußerung) einer Eigentumswohnung.
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