BGH, Beschluss vom 15.04.2024, AZ V ZB 46/23
Ausgabe: 02-04/2024Miet- und WEG-RECHT
WEG § 3 Abs. 2 Satz 2 in der bis zum 30. November 2020 geltenden Fassung
Weder der einzelne Stellplatz innerhalb einer Doppelstockgarage („Duplexparker“) noch der einzelne Stellplatz auf einem Parkpalettensystem („Palettenparker“) ist nach § 3 Abs. 2 Satz 2 WEG aF sondereigentumsfähig.
WEG § 3 Abs. 1 Satz 2 WEG nF
Nach der Neuregelung für Stellplätze in § 3 Abs. 1 Satz 2 WEG kann auch an den einzelnen Stellplätzen in Doppelstockgaragen Sondereigentum begründet werden. Stellplätze auf Parkpaletten sind jedenfalls dann sondereigentumsfähig, wenn ein bestimmter Palettenstellplatz zum alleinigen Gebrauch fest zugewiesen wird.
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