BGH, Beschluss vom 05.02.2025, AZ V ZR 229/23
Ausgabe: 02-2025Immobilienrecht/Nachbarrecht
ZPO § 546
Der allgemeine Sprachgebrauch ist als allgemeiner Erfahrungssatz revisibel.
BGB § 133 B, Fb, § 147; ZPO § 546
Es gibt keinen allgemeinen Sprachgebrauch des Inhalts, dass unter einem in einem bestimmten Jahr komplett erneuerten Dach stets nur die Erneuerung der obersten Dachschicht (hier: Bitumenbahnen) zu verstehen ist.
Weitere Informationen: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rech…