BGH, Beschluss vom 30.07.2019, AZ VII ZR 103/16
Ausgabe 7-9/2019, herausgegeben von BGH

Nimmt ein Besteller einen Unternehmer auf Schadensersatz wegen Mängeln des Bauwerks in Anspruch, so darf ein Grundurteil nur ergehen, wenn grundsätzlich alle Fragen, die zum Grund des Anspruchs gehören, erledigt sind. An dieser Voraussetzungfür den Erlass eines Grundurteils fehlt es, wenn das Gericht keine Feststellungen zu Mängeln des Bauwerks getroffen hat (Anschluss an BGH, Urteilvom 8.September2016 -VIIZR168/15, BauR2017, 136 = NZBau2016, 759).

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